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Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

Wasser

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als 8 Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Oberirdische Gewässer sind:

  • Flüsse,
  • Seen,
  • Kanäle,
  • Bäche,
  • Gräben und
  • Teiche.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Wasserbehörden widerrufen werden.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Dokumente zur Kleinkläranlage, sofern vorhanden
    • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
    • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
    • Dichtigkeitsnachweis
    • Wartungsprotokolle
  • bei Versickerung
    • Versickerungsnachweis
    • hydrogeologisches Gutachten
    • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
  • bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
    • hydrologisches Gutachten
    • Stellungnahme und Einverständnis der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen Person
  • Lageplan, Flurkartenauszug
  • Bauwerkszeichnungen
  • Zustimmung betroffener Gewässereigentümerinnen oder Grundstückseigentümer
  • gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
  • gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Im Einzelfall haben Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Sie halten die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen ein.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und
    • beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • eine Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Teaser

Sie wollen vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten? Dafür können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ansprechpersonen

Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 305
Wasser
Astrid Michaelsen
Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide
04131 26-1463E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 313
Wasser
Peter Wünnecke
Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1465E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 317
Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 312

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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