Änderung des Sitzes oder Wohnsitzes von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen übermitteln mitteilen
Leistungsbeschreibung
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie Ihrer neuen sowie der bisherigen Stammbehörde einen Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes mitteilen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet und wichtige Dokumente an die neue zuständige Stammbehörde übergeben werden können.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
- Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes stattfinden.
Verfahrensablauf
Den Wechsel des (Wohn-)Sitzes können Sie schriftlich und formlos mitteilen:
- Sie senden die Mitteilung an bisherige und zukünftige Stammbehörde.
-
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name
- Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
- Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
- Datum des Umzugs
- Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
- Die bisherige Stammbehörde übergibt alle wichtigen Dokumente der für Ihren neuen (Wohn-)Sitz zuständigen Stammbehörde.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Teaser
Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer Ihren Sitz oder Wohnsitz wechseln, sind Sie verpflichtet, dies der neuen und der alten bisherig zuständigen Stammbehörde unverzüglich anzuzeigen mitzuteilen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

