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Aktuelles Führungszeugenis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als Beruflicher Betreuer vorlegen

Landkreis Lüneburg

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, der zuständigen Stammbehörde alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist. Sie müssen beide Dokumente  und die Erklärung unaufgefordert der Stammbehörde vorlegen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :

Welche Fristen muss ich beachten?

  • :3 Jahre

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles einfacheseinfaches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
  • Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist

Voraussetzungen

Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.

Verfahrensablauf

Berufliche Betreuende müssen alle drei Jahre unaufgefordert ein Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug sowie die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, vorlegen.

  • Fordern Sie ein aktuelles Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug an. Dazu können Sie die entsprechenden Onlinedienste nutzen.
  • Das Führungszeugnis wird direkt an die Stammbehörde gesendet. Die Behörde sowie die Adresse geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses an.
  • Die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis leiten Sie an Ihre Stammbehörde weiter.
  • Die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, können Sie schriftlich und formlos abgeben.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Teaser

Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie regelmäßig bestimmte Sachverhalte hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit nachweisen und erklären.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

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 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Digital

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