Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln
Leistungsbeschreibung
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.
Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Fortbildungsnachweise
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig.
- Sie nehmen regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.
Verfahrensablauf
Den Fortbildungsnachweis können Sie der zuständigen Stammbehörde schriftlich und formlos vorlegen.
- Reichen Sie den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme unaufgefordert bei der zuständigen Stammbehörde ein.
- Die Stammbehörde prüft die Nachweise und stellt sicher, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde.
- Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht können Maßnahmen durch die Stammbehörde ergriffen werden, wie etwa die Prüfung des Widerrufs Ihrer Registrierung.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Teaser
Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie der zuständigen Stammbehörde die Teilnahme an berufsbezogenen Fortbildungen nachweisen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

