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Regionales Raumordnungsprogramm 2025

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Lüneburg wurde neu aufgestellt. Nach dem Kreistagsbeschluss über die Satzung am 19.03.2026 hat das Amt für regionale Landesentwicklung das RROP 2025 mit Verfügung vom 26.08.2026 mit Maßgaben und Auflagen genehmigt. Durch den Beitrittsbeschluss des Kreistags am 30.09.2026 ist es mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt vom 01.10.2026 wirksam.

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Was beinhaltet das RROP?

Im RROP 2025 werden zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Vorgaben für die räumliche Entwicklung im Landkreis Lüneburg festgelegt. Es enthält Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur, von Freiraumfunktionen und -nutzungen sowie der technischen Infrastruktur und raumstruktureller Standortpotenziale, die bei raumbedeutsamen Planungen Maßnahmen gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz bzw. nach fachrechtlichen Vorschriften zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. Das RROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000. Ihm sind eine Begründung und ein Umweltbericht beigefügt.

 

Wo finde ich das RROP?

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 1.10.2026 wirksam geworden. Das RROP mit beschreibender und zeichnerischer Darstellung inklusive der Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 Raumordnungsgesetz sowie die Rechtsbehelfsbelehrung stehen im Auswahlmenü unter Downloads zur Verfügung. Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung und die im Zuge der Neuaufstellung des RROP erstellten Gutachten abrufbar. Die Begründung enthält gemäß § 5 Abs. 6 Satz 4 NROG eine Übersicht über angerechnete Flächen zur Erreichung des regionalen Teilflächenziels für den Ausbau der Windenergie an Land zum Stichtag 31.12.2027.

Die Unterlagen können darüber hinaus beim Landkreis Lüneburg, FD Regional- und Bauleitplanung, Gebäude 3, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg eingesehen werden.

Fachgutachten

Als vorbereitende Grundlage für die Neuaufstellung des RROP 2025 wurden zu einzelnen Teilaspekten Fachgutachten in Auftrag gegeben.

Im Demographiegutachten der Gewos GmbH sind neben der Bevölkerungsentwicklung und -prognose soziodemographische Rahmendaten, eine Analyse der Versorgungsinfrastruktur sowie Handlungsempfehlungen für die Raumordnung enthalten.

Das Einzelhandelsgutachten 2021 (Dr. Lademann & Partner) beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Einzelhandelssituation im Landkreis sowie Empfehlungen für einzelhandelsbezogene Festlegungen in der Neuaufstellung des RROP. Mit der Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023 wurde die Raumverträglichkeit der Festlegungen zu den Fachmarktstandorten in Adendorf und Bardowick nach Abklingen der Auswirkungen der Corona-Pandemie bestätigt. Als Voraussetzung zur Inanspruchnahme einer Ausnahmeregel zum Integrationsgebot nach den Vorgaben der Landesraumordnung wurden die Gutachten als regionales Einzelhandelskonzept beschlossen.

Das Verkehrsgutachten der SSP Consult GmbH beinhaltet eine Modellierung der Verkehrsbelastung im Landkreis, eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung mit und ohne Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans, der insbesondere den Ausbau der A 39 enthält, sowie Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrssystems im Abgleich mit der Siedlungsentwicklung.

Das Rohstoffgutachten der SST Ingenieurgesellschaft mbH enthält eine Analyse des langfristigen Rohstoffbedarfs im Landkreis Lüneburg für die hier vorkommenden Rohstoffarten. Darüber hinaus sind im Gutachten Vorschläge für eine Flächenkulisse für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung sowie für textliche Festlegungen zur Rohstoffsicherung und -gewinnung erarbeitet worden.

Die Gutachten können im Auswahlmenü unter Downloads heruntergeladen werden.