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Förderberatung für Kulturakteure

Die Unterstützung und Förderung der regionalen Kulturlandschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landkreises Lüneburg. Unsere Kulturförderung stützt sich auf zwei Säulen: 

Zum einen bietet der Landkreis Lüneburg Kulturschaffenden ein Beratungsangebot, mit dem Ziel, gemeinsam Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln und Förderanträge zum Erfolg zu führen. Auf dem Förder-Board finden Sie Hinweise zu aktuell ausgeschriebenen Programmen und/oder Veranstaltungstipps rund um das Thema Kulturförderung.

Zum anderen prüft der Landkreis Lüneburg die Förderung für Kulturprojekte mit regionaler Strahlkraft oder leitet Kulturförderanträge weiter an den Lüneburgischen Landschaftsverband, unseren wichtigsten Partner in der regionalen Kulturförderung. 

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Bildung und Kultur
Freia Srugis
04131 26-1203E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 204
Bildung und Kultur
Jeanette Braun
BNE - Bildung für nachhaltige Entwicklung
04131 26-1360E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 213

Diese Termine stehen an:

Kulturfördersprechstunde

Sie haben ein Kulturprojekt, aber noch keine Finanzierungsidee? Sie fragen sich, welcher Förderpartner und welches Programm für Sie bestmöglich in Frage kommt? Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? 

Der Landkreis bietet eine unverbindliche Kulturfördersprechstunde an. 
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gern bei Freia Srugis.

Fahne mit Logo LLV
Kulturprojekt im Griff, aber noch keine Finanzierung zur Hand?

Förder-Board

Auf dem Förder-Board finden Sie laufend Ankündigungen und Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Antragsfristen, Veranstaltungen, Workshops etc. zum Thema Kulturförderung.

*** Energiefonds Kultur – Steigende Energiekosten abfedern ***

Mit dem neuen durch den Bund finanzierten Energiefonds Kultur können Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter Unterstützung bei Mehrbedarfen von Energiekosten erhalten. Der Fonds wurde von Bund und den Ländern entwickelt und umfasst einen Förderzeitraum rückwirkend vom Januar 2023 bis April 2024. Die Förderung wird in mehrere Tranchen unterteilt, es können quartalsweise Anträge gestellt werden.

Für alle Interessierte steht die Aufzeichnung einer digitalen Informatiosveranstaltung zur Verfügung. Weitere Informationen sind insbesondere dem Fragen- und Antwortbereich zu entnehmen. Außerdem wurde eine zentrale Service-Hotline eingerichtet: 0800 - 6645 685. Eine Registrierung für die Beantragung der Förderung ist über die Seite des Kulturfonds Energie des Bundes möglich.

*** Kultur in der Innenstadt - Antragsfristen der Hansestadt Lüneburg ***

Mit dem Verfügungsfond "Kultur in der Innenstadt", gefördert durch das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", möchte die Hansestadt Lüneburg von 2022 bis 2025 die Entwicklung der Innenstadt zu einem kulturellen Erlebnis- und Begegnungsraum fördern. Es gilt die folgende Antragsfrist für das Jahr 2023:

24. Oktober 2023: Für Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 07.11.2023 erforderlich ist.

Der Förderantrag ist zu richten an die Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur. Hier finden Sie mehr Informationen zu den formellen Vorgaben und der Richtlinie. 

*** Bundesprogramm Kultur macht stark (2023–2027) – Dritte Förderphase ***

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms "Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung" (2023-2027) Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Im kommenden Jahr startet das Programm in eine dritte Förderphase, aber bereits jetzt können bei vielen Programmpartnern Anträge zur Förderung von Projekten gestellt werden.

Fördergegenstand sind außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, Medienbildung und Leseförderung sowie interkulturelle Projekte. Angebote können als einmalig oder regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durchgeführt werden, ebenso als Ferienfreizeiten oder Patenschafts- und Mentorenprogramme. Ausgeschlossen von einer Förderung sind bereits bestehende Bildungsangebote sowie Angebote, die anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Antragssteller sind zivilgesellschaftliche Vereine, Stiftungen und gGmbHs, die gemeinsam mit Bündnispartnern aus dem Bereichen Kultur, Bildung, Sozialarbeit einen gemeinsamen Online-Antrag beim jeweils passenden Förderer stellen.

Für interessierte Einrichtungen aus Niedersachsen bietet die Servicestelle der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. Beratung und Hilfestellungen rund um das Programm an.

Mehr Informationen zu Förderern, Initiativen und zur Antragsstellung gibt es hier.

Aktuelle Hinweise und Veranstaltungstipps zum Thema Kulturförderung

Der Lüneburgische Landschaftsverband

Der Lüneburgische Landschaftsverband ist als Träger der regionalen Kulturförderung für die Realisierung von Kulturprojekten im Landkreis Lüneburg von großer Bedeutung. Ziel der Projektförderung ist die Stärkung der kulturellen Vielfalt sowie die Gestaltung attraktiver und zukunftsfähiger Strukturen der Region. Der Landkreis Lüneburg ist Gründungsmitglied dieses größten Verbands unter den Landschaften und Landschaftsverbänden Niedersachsens.

Bei Fragen zur Förderungswürdigkeit von Vorhaben und der Antragstellung beraten der Lüneburgische Landschaftsverband und der Landkreis Lüneburg Sie sehr gern.

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Regionaler Kulturförderer seit über 30 Jahren

Kulturförderprogramme des Lüneburgischen Landschaftsverbands

Eigenmittel

Regionalmittel

Investitionen

WAS

 WAS

WAS

Projekte aus allen Kultursparten, aus der Denkmal- und Heimatpflege, Forschungsvorhaben zur Regionalhistorie, Brauchtumsfeste, (wissenschaftliche) PublikationenProjekte aus den Bereichen Amateurtheater, Freies Theater, Theater- und Tanzpädagogik, Musik, Literatur, Soziokultur, Bildende Kunst, Neue Medien, Niederdeutsche Sprache, Kulturelle JugendbildungBaumaßnahmen zwecks Erhaltung (kein Neubau), digitale Infrastruktur, Veranstaltungs-Technik, betrieblich notwendige Anschaffungen

WER

 WER

WER

Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Kommunen, KirchengemeindenVereine, Stiftungen, gGmbHs, GbRs (nur für Freies Theater)Träger einer eindeutig (sozio-) kulturellen, nichtstaatlichen Einrichtung

FÖRDERHÖHE

 FÖRDERHÖHE

FÖRDERHÖHE

 Mindesthöhe von 1.000 EuroMindesthöhe von 1.000 bis max. 9.999 EuroMindesthöhe von 1.000 bis max. 25.000 Euro

FÖRDERQUOTE

 FÖRDERQUOTE

FÖRDERQUOTE

Keine50% der Gesamtkosten75% der Gesamtkosten

ANTRAGSTELLLUNG

 ANTRAGSTELLLUNG

 ANTRAGSTELLLUNG

Antragsfrist: 30.10.2023

Vorprüfung und Priorisierung durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidung im März/April 2024

 Antragsfrist: 31.03.2023 und 30.10.2023

Stellungnahme durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidungen im Mai/Juni 2023 sowie im Februar/März 2024

Antragsfrist: 31.03.2023

Stellungnahme durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidung im Juni 2023

 

 

 

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

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