Gemeinschaftsunterkunft in Scharnebeck
Um geflüchtete Menschen im Landkreis Lüneburg bestmöglich unterzubringen, wird aktuell das ehemalige Krankenhaus in Scharnebeck umgebaut und saniert. Die Umbaumaßnahmen sind weit vorangeschritten. Erste Bewohnerbereiche sind bereits bezugsfertig und die ersten Bewohner sind eingezogen. Sobald alle Sanierungs- und Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind, stehen dann insgesamt rund 7500 Quadratmeter zur Verfügung. Die Gemeinschaftseinrichtung soll zukünftig die bisherige Notunterkunft und erste Anlaufstelle für Geflüchtete in Sumte, Amt Neuhaus, ablösen.
Sumte
Aktuell hat der Landkreis im Ortsteil Sumte der Gemeinde Amt Neuhaus ein ehemaliges Bürodorf für die Erstaufnahme von Geflüchteten angemietet und entsprechend umgestaltet. Der derzeitige Mietvertrag läuft 2025 aus.
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Zur Unterkunft
Mit der Unterkunft in Scharnebeck wird den Geflüchteten ein Stück Selbstständigkeit wiedergegeben. Die Wege zum nächsten Ort, zur Behörde oder zum Einkaufen sind kürzer als in Sumte. Über die Gemeindegrenzen Scharnebecks hinaus kann das Kreisgebiet dank der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besser erreicht, Behördengänge und Arztbesuche leichter erledigt werden. Die Unterkunft in Scharnebeck soll zudem die Gemeinden entlasten, damit diese sich besser vorbereiten und eine möglichst gute Integration sicherstellen können. Die Sicherheit in und um die Unterkunft, in der viele Menschen aus unterschiedlichen Kulturen aufeinandertreffen, ist dem Landkreis ein wichtiges Anliegen. Daher wird mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner ein Sicherheitsdienst eingerichtet, der auch eine Kontaktnummer für die Nachbarschaft bereithält und rund um die Uhr in der Unterkunft ansprechbar ist.
Infoveranstaltung im Oktober 2023
Rund 350 Bürgerinnen und Bürger kamen im Oktober 2023 zur Informationsveranstaltung des Landkreises Lüneburg im Forum des Schulzentrums Scharnebeck. Mit der Nachbarschaft gibt es regelmäßig einen Runden Tisch, um Fragen und Bedenken aufzunehmen.
Infoveranstaltung und Tag der offenen Tür im Januar 2025
Vor der Eröffnung hat die Kreisverwaltung am 18. Januar 2025 erneut über den Sachstand und die weiteren Maßnahmen informiert. Interessierte konnten sich die Unterkunft beim Tag der offenen Tür anschauen und mit den Sozialarbeitern ins Gespräch kommen.
Nähere Informationen können Sie der aktuellen Pressemitteilung entnehmen.
Die häufigsten Fragen
Warum gibt es die neue Gemeinschaftsunterkunft?
Die Gemeinschaftsunterkunft in Scharnebeck ist die Erstaufnahmeeinrichtung für alle Geflüchteten, die dem Landkreis Lüneburg von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugewiesen werden.
Warum in Scharnebeck?
Der Mietvertrag der bisherigen Erstaufnahmeeinrichtung in Sumte, Amt Neuhaus, läuft Anfang 2025 aus. Das ehemalige Krankenhaus in Scharnebeck war bereits von 2015 bis 2020 eine Gemeinschaftsunterkunft. Der Standort Scharnebeck verfügt über gute Verkehrsanbindungen und ermöglicht den Bewohnern und Bewohnerinnen ihre Eigenständigkeit zu erhöhen.
Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner können untergebracht werden?
Bis zu 180 Menschen können in der Gemeinschaftsunterkunft in Scharnebeck unterkommen.
Wird die Kapazität in der Unterkunft ausreichen?
Aktuell geht die Kreisverwaltung davon aus, dass die Kapazitäten im ehemaligen Krankenhaus ausreichen. Die schutzsuchenden Menschen werden nur einen begrenzten Zeitraum in der Unterkunft in Scharnebeck leben und anschließend auf die Samtgemeinden und Städte des Landkreises verteilt.
Weitere Maßnahmen, wie das Aufstellen von Wohncontainern, oder Bauarbeiten sind derzeit nicht geplant.
Die Kreisverwaltung arbeitet eng mit der Landesaufnahmebehörde und den Samtgemeinden, Gemeinden und der Hansestadt Lüneburg zusammen und behält dabei die Kapazitäten im Blick. Zusätzlich sind in weiteren Liegenschaften des Landkreises und in den landkreiseigenen Asylunterkünften Kapazitäten, die genutzt werden können.
Wann können die ersten Menschen einziehen?
Voraussichtlich ist die Unterkunft im Frühjahr 2025 bezugsbereit.
Wer sind die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft?
Zukünftig werden Geflüchtete, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und sich aktuell im Asylverfahren befinden, in Scharnebeck untergebracht. Die Gemeinschaftsunterkunft dient nicht als Odachlosenunterkunft.
Wie lange bleiben die Menschen durchschnittlich?
Die Bewohner und Bewohnerinnen bleiben in der Regel nicht länger als zwei Monate in der Scharnebecker Unterkunft.
Wie geht es für die Geflüchteten nach der Unterkunft in Scharnebeck weiter?
Die Bewohner und Bewohnerinnen werden nach etwa zwei Monaten in dezentrale Unterkünfte im Landkreis Lüneburg untergebracht. Die Zahl der aufzunehmenden Geflüchteten in den einzelnen Samtgemeinden, Gemeinden und Städten richtet sich dabei nach der Einwohnendenzahl und Steueraufkommen. In den dezentralen Unterkünften haben die Geflüchteten die Möglichkeit, zur Schule und in den Kindergarten zu gehen sowie an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen.
Wer bezahlt und betreibt die Unterkunft in Scharnebeck?
Die Unterkunft wird vom Landkreis Lüneburg finanziert und betrieben. Die dezentralen Unterkünfte, in die die Geflüchteten danach verteilt werden, werden von den entsprechenden Samtgemeinden, Gemeinden und Städten betrieben.
Wie wird die Betreuung in der Unterkunft aussehen?
In der Unterkunft werden mehrere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für die Bewohnerinnen und Bewohner ansprechbar sein und die Betreuung vor Ort gestalten.
Ein Hausmeister kümmert sich um das Gebäude und die Technik.
Zudem wird mit dem Einzug der ersten Menschen in der Unterkunft ein Sicherheitsdienst eingerichtet, der auch eine Kontaktnummer für die Nachbarschaft bereithält und rund um die Uhr ansprechbar ist.
Zusätzlich steht die Polizei in dauerhaftem Austausch mit den Betreibern der Unterkunft, den Kommunen und Behörden sowie dem vor Ort tätigen Sicherheitsdienst. Sie wird Präsenz zeigen und in der Unterkunft wie auch in Scharnebeck ansprechbar sein.
Parallel berät das Präventionsteam der Polizei die Betreiber der Unterkunft regelmäßig, um Maßnahmen zu entwickeln, die die gemeinschaftliche Atmosphäre sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als auch des Personals stärken. Durch diese enge Zusammenarbeit wird eine kontinuierliche Betreuung sichergestellt und auf mögliche Konflikte aller Beteiligten frühzeitig reagiert.
Welche Sachspenden werden in der Gemeinschaftsunterkunft Scharnebeck benötigt?
Um in der Gemeinschaftsunterkunft Scharnebeck für sich zu sorgen, erhalten die Menschen bei der Aufnahme eine sogenannte Erstausstattung vom Landkreis Lüneburg.
Folgende Utensilien nehmen wir auch gerne von Ihnen an, sofern die Spenden in einem sauberen und guten Zustand sind:
- Bettwäsche (Spannbettlacken, Kopfkissen und Bezüge, Bettdecken und Bezüge, Matratzenschoner)
- Handtücher (Alle Größen)
- Essgeschirr (Teller, Besteck, Tassen, Gläser)
- Kochgeschirr (Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Kellen etc.)
Andere Spenden, insbesondere Kleiderspenden nimmt der B-Kleidungstreff in Scharnbeck weiterhin gerne an, mit dem wir eng zusammenarbeiten.
Ihre Spende nehmen wir ab Februar durch die Mitarbeitenden oder den Sicherheitsdienst direkt in der Gemeinschaftsunterkunft Scharnebeck gerne entgegen.