Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Jagdpachtvertrag: Anzeige

Fachdienst 41 Ordnung - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr
darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossene und unterzeichnete Jagdpachtvertrag

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrages nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) werden 15 bis 25 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die zuständige Stelle kann den Vertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder wenn zu erwarten ist, dass durch eine vertragsmäßige Jagdausübung die Vorschriften des Jagdrechts verletzt werden.

Innerhalb dieser drei Wochen darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die zuständige Stelle die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.

Was sollte ich noch wissen?

Nach § 11 Abs. 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist die Fläche, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis die Ausübung des Jagdrechts zusteht, in den Jagdschein einzutragen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 15.03.2012

Ansprechpersonen

Fachdienst 41 Ordnung - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Ordnung
Britta Ammoneit
Jagdrecht im Bereich der Hegeringe Elbmarsch Ost, Elmarsch West, Bleckede, Neuhaus, Elbufer und Dahlenburg, Jägerprüfung
+49 4131 26-1620+49 4131 26-2620E-Mail senden
Fachdienst 41 Ordnung - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Ordnung
Hinnerk Zobel
+49 4131 26-1223+49 4131 26-2223E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden