Handwerksrolle Eintragung Betriebsleiter
Leistungsbeschreibung
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber ausüben will, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, muss eine Betriebsleiterin/einen Betriebsleiter bestellen, die/der diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der zuständigen Stelle angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.
Die zuständige Stelle kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberi oder des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Betrieb seinen Sitz hat.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen AnsprechpartnerWelche Unterlagen werden benötigt?
- Betriebsleitererklärung
- Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters
- Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.)
- ggf. Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständigen Stellen dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie ihre/er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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