Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Leistungsbeschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
• rund um die Uhr per Mail an termin-abh@stadt.lueneburg.de;
• unter Telefon 04131 309-3252 – diese Leitung ist dienstags von 10:00 bis 11:30 Uhr, mittwochs von 11 bis 12 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 15 Uhr garantiert persönlich besetzt.
Parkplätze
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
An wen muss ich mich wenden?
Ausländerbehörde im Landkreis Lüneburg ist die Hansestadt Lüneburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 110,00 Euro
Gebühr: 100,00 Euro
Niederlassungserlaubnis
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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