Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer Zulassung

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen ist mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft.

Jeder Bewerber muss nachweisen, von seiner gesamten Tätigkeit wenigstens zwei Jahre überwiegend an Abschlussprüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt zu haben.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Voraussetzungen

  • Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen setzt nach § 8 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) eine bestimmte Vorbildung und nach § 9 WPO eine für die Ausübung des Berufs genügende praktische Ausbildung voraus:
    • Der traditionelle Zugangsweg führt über ein Hochschulstudium und eine mindestens dre?ährige Berufspraxis, die sich bei einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern auf vier Jahre verlängert.
    • Praktiker ohne Hochschulstudium können das Wirtschaftsprüfungsexamen nach einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung beziehungsweise einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer ablegen.
    • Wurde die Hochschulausbildung außerhalb des Geltungsbereiches der WPO abgeschlossen, so muss das Abschlusszeugnis gleichwertig sein.
§ 8 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
§ 9 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung

Weitere beizufügende Dokumente (Anlagen) ergeben sich aus §§ 8 ff. Wirtschaftsprüferordnung (WPO), bzw. können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

§§ 8 ff. Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Prüfung als Wirtschaftsprüfer wird grundsätzlich sowohl im ersten als auch im zweiten Halbjahr eines jeden Kalenderjahres durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist

  • für die Prüfung des ersten Halbjahres bis zum 31. Juli des Vorjahres,
  • für die Prüfung des zweiten Halbjahres bis zum 28. Februar beziehungsweise 29. Februar desselben Jahres

zu stellen. Die Anträge müssen fristgerecht bei einer Landesgeschäftsstelle oder der Prüfungsstelle eingehen.

Was sollte ich noch wissen?

Auf Antrag erteilt die Prüfungsstelle eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen und für die Anrechung von Prüfungsleistungen.

Weitere Hinweise sind auch auf den Internetseiten der zuständigen Stelle enthalten.

Merkblatt der Wirtschaftsprüferkammer

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden