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Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung

Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen.

Die alternative Gelegenheit zur Beurteilung des Versteigerungsguts durch die bietenden Personen kann durch Bereitstellung eines Kataloges, der das Versteigerungsgut dokumentiert, erfolgen.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Schießgrabenstraße 7

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Montags - freitags 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Parkplätze

Frauenparkplatz:

Anzahl: 21

Parkplatz:

Anzahl: 508

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in dessen oder deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung gelegen ist.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Voraussetzungen

  • nur für eine einzelne Versteigerung
    • bei besonderer Diebstahlgefahr
    • die Schaffung ausreichender Sicherungsmaßnahmen der Versteigerin/dem Versteigerer nicht zugemutet werden kann
      • z.B. bei der Versteigerung einer Vielzahl kleinerer Gegenstände

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Versteigerererlaubnis
  • ggf. Anzeige der Versteigerung
  • ggf. Unterlagen, die die "alternative Besichtigung" nachweisen (Kataloge)

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.4.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 590,00 EUR an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) - Kostentarif Gebühren und pauschalierte Auslagensätze

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ansprechpersonen

Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
32
Julia Reynolds
+49 4131 309-3277+49 4131 309-553277E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
32
Daniela Siewert
+49 4131 309-3272+49 4131 309-553272E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
32
Niklas Wortmann
+49 4131 309-3273+49 4131 309-553273E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Digital

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