Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Elterngeld Plus

Leistungsbeschreibung

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Diese Regelung gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch.

Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Das müssen Sie wissen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden