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Erhöhtes Wohngeld beantragen

Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Dienstag und Donnerstag geschlossen.

Parkplätze

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Parkplatz:

Anzahl: 508

Frauenparkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert

und dies zu einem höheren Wohngeld führt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über das verringerte Einkommen
  • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
  • Nachweis über sonstige Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Wohngeld
Wohngeld-Plus-Reform

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpersonen

Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Gaby Dierks
Mi - Z
+49 4131 26-1402+49 4131 26-2402E-Mail senden
Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Christine Meyer
A - F
+49 4131 26-140304131 26-2403E-Mail senden
Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Pia Woltaire
G - Me
+49 4131 26-1771+49 4131 26-2771E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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