Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Leistungsbeschreibung
Aufsichtspersonen, insbesondere
- Leiterinnen und Leiter einer Betriebsabteilung,
- Sprengberechtigte,
- Betriebsmeisterinnen/Betriebsmeister,
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und
- Lagerverwalterinnen und Lagerverwalter
- sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind,
dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) besitzen.
Sprengstoffgesetz (SprengG)Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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