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Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tropenaufenthalten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen beruflichen Aufenthalt in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 40°nördlicher und 40°südlicher Breite) planen, benötigen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese muss vor dem Aufenthalt durchgeführt, und nach dem Aufenthalt erneut angeboten werden.

Die Vorsorge dient Ihrer Sicherheit und soll eine Erkrankung bei der Ausübung des Berufes verhindern. Diese kann als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.

Im Rahmen der Vorsorge erhalten Sie eine arbeitsmedizinische Beratung zu:

•           klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort,

•           speziellen Gesundheitsrisiken und Verhaltensregeln,

•           Malaria und Impfprophylaxe.

Wenn es notwendig ist, folgt eine körperliche Untersuchung. Sie stellt sicher, dass ein Tropenaufenthalt Ihren Gesundheitszustand nicht gefährdet.

 

Eine arbeitsmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Folgevorsorgen innerhalb von 24-36 Monaten. Ihr Arbeitgeber muss auch die Folgevorsorgen veranlassen. Hierzu werden Termine mit spezialisierten Ärzten/Kliniken vereinbart. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Arbeitgeber.

 

 

 

Das müssen Sie wissen

Teaser

Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die Kosten für Impfungen übernehmen der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

24.09.2020

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
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