Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.
Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.
Das müssen Sie wissen
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Weitere Informationen
Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsausfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegegeld, stellt eine Pflegekraft, gewährt Heimpflege und erbringt zusätzliche Leistungen.
Verfahrensablauf
Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Voraussetzungen
- Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
- Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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