Auskunft über Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens)
Leistungsbeschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Grundstücksmarkttransparenz. Sie stellen zonenweise durchschnittliche Lagewerte mit wertbeeinflussenden Merkmalen dar, die für die Mehrzahl der sich in der Zone befindlichen Grundstücke gelten sollen. Dabei wird stets angenommen, dass das Grundstück unbebaut ist, unabhängig von einer realen Bebauung. Bei der Auskunft wird der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter sowie mit seinen wertbestimmenden Merkmalen angegeben. Außer der Grundstücksmarkttransparenz dienen die Bodenrichtwerten auch steuerlichen Zwecken. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt auf der Basis von tatsächlichen Kauffällen. Beurkundende Stellen sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, Kopien der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zu senden. Die Gutachterausschüsse werten die Verträge über unbebaute Flächen aus und leiten daraus Bodenrichtwerte ab. Liegen für einen Bereich keine oder zu wenige Kaufverträge vor, so können auch andere Größen zur Bestimmung herangezogen werden, z. B. Indexreihen oder Mieten. Ermittelt und beschlossen werden die Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse. Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; sie setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen. Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung angesiedelt ist. |
Das müssen Sie wissen
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Bodenrichtwerte helfen Ihnen bei der Beantwortung der Fragestellung, welchen Wert der Grund und Boden in dem von Ihnen erfragten Bereich überschlägig hat.
Verfahrensablauf
Bodenrichtwerte sind in Niedersachsen kostenfrei im Internet abrufbar: |
Immobilienmarkt Niedersachsen |
Für die Navigation zum gewünschten Bodenrichtwert stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: |
1. Adresssuche |
2. Suche über Flurstücksnummer |
3. Grafische Suche über Zoomen und Verschieben des Kartenausschnitts |
Der ausgewählte Bodenrichtwert wird Ihnen mit seinen wertbeeinflussenden Merkmalen angezeigt. |
Über einen Druckbutton können Sie auch einen amtlichen Ausdruck im PDF-Format anfordern und auf Ihrem Endgerät ausdrucken. |
An wen muss ich mich wenden?
Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses |
LGLN |
Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg |
Stau 3 |
26122 Oldenburg |
E-Mail: oga@lgln.niedersachsen.de |
Zuständige Stelle
Für einzelne Nachfragen zu bestimmten Bodenrichtwerten finden Sie den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss über der Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen. Für generelle fachliche Fragen nutzen Sie bitte die Adresse unter „Ansprechpunkt“.
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NiedersachsenVoraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwerte können jederzeit im Internet abgerufen werden.
Rechtsgrundlage
§§ 13 bis 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
§ 21 Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
Anträge / Formulare
Formulare: keine |
Onlineverfahren möglich: ja |
Schriftform erforderlich: nein |
Persönliches Erscheinen nötig: nein |
Rechtsbehelf
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Für einzelne Bodenrichtwerte sind u. U. Umrechnungstabellen angegeben. Wenn z. B. ein Bodenrichtwert abhängig von der Flächengröße eines Grundstücks ist, bezieht sich der Bodenrichtwert auf eine bestimmte angegebene Fläche. Umrechnungskoeffizienten ermöglichen eine Umrechnung bei abweichenden Flächen. Umrechnungen können auch für andere Merkmale definiert werden. Unter gesetzlich definierten Voraussetzungen kann es auch besondere Bodenrichtwerte geben, die zu einem abweichenden Zeitpunkt als dem regulären Turnus bestimmt worden sind. Dies kann z. B. in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet der Fall sein. Auf der Basis von sanierungsbeeinflussten Bodenrichtwertsteigerungen können von der Gemeinde Ausgleichsbeiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern erhoben werden. |
Fachlich freigegeben durch
MI Referat 44
Fachlich freigegeben am
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Persönlich
Infothek
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(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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