Ehrenamtskarte beantragen
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen sind 3,2 Millionen Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei. Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Er ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung.
Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.
Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Voraussetzungen
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestens seit einem Jahr bestehen.
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mithilfe eines Online-Formulars erstellen Sie Ihren individuellen Antrag als PDF-Datei. Diesen Antrag müssen Sie auf Papier ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen, von der Organisation, für die Sie tätig sind, ebenfalls unterzeichnen lassen und schließlich in Papierform einreichen.
Beantragung der Ehrenamtskarte Niedersachsen/BremenWelche Gebühren fallen an?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit der unterschiedlichen Vergabemodalitäten in den jeweiligen Kommunen. Durchschnittlich können Sie von einer vier- bis sechswöchigen Bearbeitungsdauer ausgehen.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsische Staatskanzlei
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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