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Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge durch die Künstlersozialkasse

Leistungsbeschreibung

Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.

Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der KSK. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.   
Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:

  • Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
  • Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.

Das müssen Sie wissen

Teaser

Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie höhere Beiträge gezahlt haben, als die  Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt, werden Ihre Entgelte  in der Regel automatisch gekürzt und die überzahlten Beiträge erstattet.

  • In der Regel tauschen die Deutsche Rentenversicherung und die KSK die erforderlichen Angaben und Werte untereinander aus.
    • Weitere Möglichkeit: Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge bei der KSK.
  • Beantworten Sie Rückfragen der KSK oder der Deutschen Rentenversicherung umgehend.
  • Wenn es zu einer Kürzung kommt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn

  • Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die KSK gezahlt haben und
  • Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Diesen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Monate.

Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie Ihrem Bescheid.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

19.11.2021

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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