Beendigung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer
Leistungsbeschreibung
Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher:innen, die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich in Niedersachen ausüben wollen und Ihren Wohnsitz
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind (Niederlassungsstaat),
haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen aufgenommen werden und die Tätigkeit während dieser Zeit mit denselben Rechten und Pflichten ausüben, die für in Niedersachsen beeidigte Dolmetschende und ermächtigte Übersetzende gelten. Die vorübergehende Tätigkeit kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Beenden Sie Ihre vorübergehende Tätigkeit in Niedersachsen vor Ablauf der festgelegten Dauer, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover mitteilen. Die ausgehändigte Bescheinigung über die Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in ist im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.
Das müssen Sie wissen
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Verfahrensablauf
Das Landgericht Hannover verarbeitet die mitgeteilte Beendigung der Tätigkeit und löscht die Eintragung im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.
Zuständige Stelle
Landgericht Hannover
Voraussetzungen
Es sind keiner Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rücksendung der vom Landgericht Hannover ausgestellten Bescheinigung oder Urkunde über die Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in im Original.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beendigung der Tätigkeit ist unmittelbar nach Ende der Ausübung dem Landgericht Hannover mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Die mitgeteilte Beendigung der Tätigkeit wird unverzüglich verarbeitet.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf, da lediglich die Löschung einer Eintragung im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und/oder ermächtigten Übersetzer:innen vorgenommen wird.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Digital
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