Kauf eines städtischen Grundstücks – Beantragung
Leistungsbeschreibung
Neben dem Kauf eines Grundstückes von einem privaten Eigentümer und Projektentwickler haben Sie die Möglichkeit, auch von der Stadt ein Grundstück zu erwerben, indem Sie den Antrag auf Kauf eines städtischen Baugrundstückes ausfüllen und einreichen – ganz bequem per Onlineformular.
Interesse an städtischen Grundstücken?
Sie interessieren sich für ein Grundstück in einem Baugebiet, das sich noch in Planung oder in einem noch nicht erschlossenen Bauabschnitt eines Baugebietes befindet? Hier erhalten Sie von uns die Möglichkeit, sich frühzeitig vormerken zu lassen. Die Stadt Wolfsburg führt zu diesem Zweck eine sogenannte Interessentenliste für den Verkauf von städtischen Baugrundstücken. Geben Sie Ihre Wünsche im Bewerbungsformular an.
Städtisches Grundstück – Reservierung
Sollten wir Ihnen ein passendes Grundstück anbieten können, erhalten Sie eine Einladung zu einem Reservierungsgespräch. Wenn Sie sich für den Erwerb eines städtischen Grundstückes entschieden haben, senden wir Ihnen ein Kaufangebot zu. Neben den Erwerbskonditionen enthält das Schriftstück die wesentlichen Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien. Bitte beachten Sie: Je nach Baugebiet können individuelle Regelungen getroffen werden. Sie haben nun grundsätzlich zwei Monate Zeit, sich zu erklären. In dieser Zeit ist das Grundstück für Sie kostenfrei reserviert. Für Fragen steht Ihnen das Vermarktungsteam jederzeit gern zur Verfügung.
Sollte Ihnen der Zeitraum im Einzelfall nicht ausreichen, sprechen Sie dies offen an. Wir finden eine für beide Seiten akzeptable Regelung. Wir bemühen uns, unbürokratisch Hilfe zu leisten!
Sollten wir Ihnen ein passendes Grundstück anbieten können, erhalten Sie eine Einladung zu einem Reservierungsgespräch. Wenn Sie sich für den Erwerb eines städtischen Grundstückes entschieden haben, senden wir Ihnen ein Kaufangebot zu. Neben den Erwerbskonditionen enthält das Schriftstück die wesentlichen Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien. Bitte beachten Sie: Je nach Baugebiet können individuelle Regelungen getroffen werden. Sie haben nun grundsätzlich zwei Monate Zeit, sich zu erklären. In dieser Zeit ist das Grundstück für Sie kostenfrei reserviert. Für Fragen steht Ihnen das Vermarktungsteam jederzeit gern zur Verfügung.
Sollte Ihnen der Zeitraum im Einzelfall nicht ausreichen, sprechen Sie dies offen an. Wir finden eine für beide Seiten akzeptable Regelung. Wir bemühen uns, unbürokratisch Hilfe zu leisten!
Kaufpreis und Erschließungskosten
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Zuständige Stelle
Stadt Wolfsburg
Bau-Bürger-Büro
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Welche Gebühren fallen an?
keine
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Fachlich freigegeben durch
Stadt Wolfsburg
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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