Genehmigung erhalten, um die Verwaltung eines inländischen Sondervermögens zu übertragen
Leistungsbeschreibung
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Ihr Recht kündigen, ein Sondervermögen zu verwalten. Zudem kann das Recht erlöschen, zum Beispiel bei Insolvenz. In diesem Fall geht entweder das Sondervermögen oder das Recht, dieses Sondervermögen zu verwalten, auf eine Verwahrstelle über. Die Verwahrstelle, ein spezielles Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, wickelt das Sondervermögen anschließend ab und verteilt es an die Anlegerinnen und Anleger.
Wenn Sie das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen stattdessen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für die Genehmigung ist ein Antrag erforderlich.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Weitere Informationen
Teaser
Sie benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um die Verwaltung eines Sondervermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung, das Verwaltungsrecht für ein Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen, müssen Sie grundsätzlich per Post beantragen. Pandemiebedingt ist derzeit auch ein Antrag per E-Mail möglich:
- Formulieren Sie einen Antrag auf Genehmigung der Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft.
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie die Dokumente an die BaFin.
- Die BaFin prüft Ihren Antrag hinsichtlich des Vorliegens aller Übertragungsvoraussetzungen und erteilt Ihnen die Genehmigung schriftlich, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Anschließend müssen Sie die Übertragung im Bundesanzeiger sowie im Jahres- oder Halbjahresbericht sowie dem im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Medium bekannt machen.
- Die Bekanntmachung dürfen Sie erst vornehmen, wenn Sie die Genehmigung der BaFin erhalten haben.
Voraussetzungen
Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft:
- Das Sondervermögen steht im Eigentum der KVG.
- Das Sondervermögen steht im Miteigentum der Anlegerinnen und Anleger, die KVG hat jedoch das Verwaltungs- und Verfügungsrecht darüber.
- Die aufnehmende Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügt über eine Erlaubnis zur Verwaltung von Sondervermögen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft:
- Antrag der verwaltenden KVG oder
- Antrag der Verwahrstelle des Sondervermögens, wenn diese von einer Abwicklung des Sondervermögens absehen und das Investmentvermögen auf eine andere KVG übertragen will
Welche Gebühren fallen an?
Fixe Kosten: Gebühr von EUR 420,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Genehmigung zur Übertragung des Verwaltungsrechts auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft: höchstens 8 Wochen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.