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Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.

Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Fernverkehr für die Beförderung von

  • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen,
  • Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden von schwerbehinderten Menschen und
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühle oder sonstige orthopädische Hilfsmittel.

Die Höhe der Rückerstattung hängt von dem Vomhundertsatz ab.

Das müssen Sie wissen

Teaser

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den Antrag auf Schlusszahlung auf der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das BVA.
  • Sie können den unterschriebenen Antrag vorab per E-Mail an das BVA schicken.
  • Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
  • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Erstattung der Fahrgeldausfälle erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Schlusszahlung elektronisch aus.
  • Fügen Sie die benötigten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
  • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Schlusszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Voraussetzungen

Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:

  • Verkehrsunternehmen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie befördern behinderte Menschen und ihre Begleitpersonen auf Grundlage eines entsprechenden Ausweises mit gültiger Wertmarke
  • Einhaltung der Frist nach SGB IX

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet, sind die aktuellen Konzessionen der Linien vorzulegen

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen:

  • den Gesellschaftervertrag Ihres Unternehmens
  • den Handelsregisterauszug
  • die Genehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragsfrist: Der Antrag ist bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgende Kalenderjahr zu stellen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 3 Monate nach Eingang der vollständigen erstattungsbegründenden Unterlagen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

11.02.2022

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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