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Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.

Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.

Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.
Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:

  • Änderungen an der Funkausrüstung des Luftfahrzeuges
  • Änderungen Ihres Namens
  • Änderungen der ladungsfähigen Anschrift
  • Änderungen des Empfangsbevollmächtigten im Inland
     

Das müssen Sie wissen

Verfahrensablauf

Postalisch/per E-Mail:

  • Auf der Seite der Bundesnetzagentur finden Sie die Antragsformulare zur Rufzeichenzuteilung für ein Luftfahrzeug. Diese können Sie für Neu- und Änderungsanträge und zur Abwicklung einer Rechtsnachfolge gleichermaßen nutzen.
  • Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Fügen Sie dem Formular die geforderten Nachweise hinzu.
  • Senden Sie Ihre Antragsunterlagen als Scan via E-Mail, per Fax oder per Post an die zuständige Stelle der Bundesnetzagentur.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen oder Ihrer beziehungsweise Ihrem Empfangsbevollmächtigten die Aircraft Station Licence und der Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung per Post zugesendet.
  • Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt postalisch zugestellt.
     

Voraussetzungen

  • Sie werden Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges.
  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges und Ihr Name, Ihre ladungsfähige Anschrift hat sich geändert oder Sie haben Änderungen an der Funkausrüstung vorgenommen.
  • Die oder der Empfangsbevollmächtigte im Inland hat sich geändert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Bundesnetzagentur (BNetzA - BNetzABGebV) in der jeweils geltenden Fassung.

Neben der einmaligen Zuteilungsgebühr hat der Inhaber einer Frequenzzuteilung zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung jährliche Beiträge zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich unter anderem nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt für Sie keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

2 Stunden bis 6 Wochen

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst: Nein

Rufzeichenzuteilung für ein Luftfahrzeug

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Zuteilungsurkunde bzw. dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage 

Was sollte ich noch wissen?

Bestehende Zuteilungen von Rufzeichen, die im Rahmen der bisherigen Frequenzzuteilungen für Luftfunkstellen und mobile Flugnavigationsfunkstellen (Frequenzzuteilungsurkunden) erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.
Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Aircraft Station Licences ist nicht vorgesehen. Die vor dem 01.01.2019 ausgestellten Urkunden bleiben international gültig, soweit Sie keine Änderungen an der Luftfunkstelle vornehmen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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