Bestehende Wattführergenehmigung erweitern
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten. Die Genehmigungspflicht soll gewährleisten, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen.
Die Genehmigung bezieht sich auf festgelegte Wattgebiete bzw. Wattstrecken. Wenn Sie auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.
Die Erweiterung Ihrer Genehmigung wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Bestehen eines Prüfungsgesprächs erteilt. Das Prüfungsgespräch ist auf die Ortskenntnisse in Bezug auf die zusätzlichen Gebiete und Strecken beschränkt.
Das müssen Sie wissen
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Wenn Sie als zugelassene Wattführerin oder zugelassener Wattführer auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Interesse an der Teilnahme am Prüfungsgespräch unter Angabe der zusätzlichen Wattbereiche oder Wattstrecken mit. Prüfungsgespräche werden zweimal jährlich (in der Regel März/Oktober) angeboten, und der konkrete Termin mit Ihnen in der Regel rund drei Wochen vorher koordiniert. Sie finden in Wilhelmshaven statt. Bis zur Prüfung sind alle weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke, für das eine Erweiterung der Genehmigung angestrebt wird (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der zusätzlich genehmigten Gebie-te/Strecken. In den angegebenen Kosten ist die Verwaltungsgebühr für die Teil-nahme am Prüfungsgespräch in Höhe von 100/150 EUR enthalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erweiterung um zusätzliche Gebiete oder Strecken ist keine neue Genehmigung mit eigener Geltungsdauer, sondern erfolgt im Rahmen der bestehenden Genehmigung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsbehelf
Gegen Erweiterungen oder die Versagung einer Erweiterung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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