Beistandschaft
Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.
Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Adresse
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
nur nach telefonischer Vereinbarung
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Ansprechpersonen
Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste
523a
Thomas Hofmann
+494131 309-3323+494131 309-3729E-Mail sendenHansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste
523a
Lucia Holtz
Jao-Man
+494131 309-3738+49 4131 309-3729E-Mail sendenHansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste
523a
Katharina Lüdemann
+494131 309-3371+494131 309-3729E-Mail sendenHansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste
523a
Ramona Richter
+494131 309-3724+494131 309-3729E-Mail sendenAllgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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