Einkommensteuer: Festsetzung
Leistungsbeschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.
Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung der/des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie ihren/seinen Beruf oder ihre/seine Tätigkeit fördern.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
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Land- und Forstwirtschaft,
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Gewerbebetrieb,
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selbstständiger Arbeit,
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nichtselbstständiger Arbeit,
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Kapitalvermögen,
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Vermietung und Verpachtung sowie
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sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die zuständige Stelle entwickelt. Für die Einkommensteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung.
Weitere Informationen:
§ 22 Einkommenssteuergesetz (EStG)Informationen zur Einkommenssteuer auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums
ELSTER - Steuererklärung online abgeben
Das müssen Sie wissen
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Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.
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Es müssen Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare können bei der zuständigen Stelle und bei vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten erfragt werden. Zudem bietet die Oberfinanzdirektion Niedersachsen Steuervordrucke an.
Vordrucke zur Einkommenssteuer auf den Seiten der Oberfinanzdirektion NiedersachsenAllgemeine Kontaktmöglichkeiten
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