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Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung

Bauen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.

Genehmigungsfrei bleibt die Nutzungsänderung, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 8

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

Ist die Nutzungsänderung genehmigungsfrei, hat die Bauherrin oder der Bauherr über die beabsichtigte Nutzungsänderung eine schriftliche Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen und die in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) genannten Unterlagen (im Wesentlichen den Entwurf) beizufügen.

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

Ist die Nutzungsänderung genehmigungsfrei, hat die Bauherrin oder der Bauherr über die beabsichtigte Nutzungsänderung eine schriftliche Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen und die in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) genannten Unterlagen (im Wesentlichen den Entwurf) beizufügen.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

Bei Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass die bauliche Anlage ein Sonderbau nach § 2 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird, ist ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.

Für die übrigen Nutzungsänderungen ist ein einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen.

Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

Bei Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass die bauliche Anlage ein Sonderbau nach § 2 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird, ist ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.

Für die übrigen Nutzungsänderungen ist ein einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen.

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Anmeldung, z. B. eines Gewerbes, ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Stelle darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Ansprechpersonen

Bauen
Meike Höfel
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen, Gemeinde Soderstorf
04131 26-1770E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 109
Bauen
Arne Voigt
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Stadt Bleckede
04131 26-1542E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 113
Bauen
Torben Krüger
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 117
Bauen
Michael Cordes
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 105
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Alexandra Berger
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1262E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
Bauen
Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleitung, Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 114
Bauen
Oliver Kahrmann
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Melbeck
04131 26-1879E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
Bauen
Stefanie Gos
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amelinghausen, Gemeinde Betzendorf, Gemeinde Oldendorf/Luhe, Gemeinde Rehlingen, Samtgemeinde Dahlenburg
04131 26-1993E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112
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Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 10
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Petra Krause
Baulasten
04131 26-1273E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 108
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Michaela Köhler
04131 26-1643E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 5
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Anne-Kathrin Heuer
04131 26-1438E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
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Monika Nennemann
04131 26-1601E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
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Antje Hoffmann
04131 26-1328E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
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Katrin Jacobsen
04131 26-1616E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
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Andreas Kohnert
04131 26-1581E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 115
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Merle Ehrhardt
04131 26-1033E-Mail senden
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Bastian Höbermann
04131 26-1982E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
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Anna Luisa Menke
04131 26-1938E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
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Theresa Bostelmann
04131 26-1917E-Mail senden
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Arne Topp
04131 26-1646E-Mail senden
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Florian Finke
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1245E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 6
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Torsten Hensel
Brandschutzprüfer: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Stadt Bleckede
04131 26-1235E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 14
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Christian Rötzer
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21339
04131 26-1251E-Mail senden
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Lennart Schwerdt
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21335
04131 26-1790E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
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Matthias Krüger
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21337
04131 26-1369E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 13
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René Pabst
Brandschutzprüfer: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1037E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
Bauen
Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
Bauen
Corinna Wojak
Fachdienstleiterin
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 116
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Volker Prange
Baukontrolleur: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1654E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Anja Röhrs
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1255E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Ina Jankowski
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1655E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
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Laurent Beyer
Baukontrolleur: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1433E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 104
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Brita Colberg
Denkmalschutz
04131 26-1462E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

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Infothek
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(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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