Bewohnerparkausweis Erteilung
Leistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Voraussetzungen
In der Hansestadt Lüneburg reicht der Nebenwohnsitz als Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis nicht aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Hansestadt Lüneburg benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief) nicht.
Bei der Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist der abgelaufene Bewohnerparkausweis vorzulegen.
Bewohnerparkausweis online beantragenWelche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.