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Schulverweigerung

Geschäftsbereich IV - Bildung und Soziales
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Leistungsbeschreibung

Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Zum Lopautal 14

21385 Amelinghausen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

Offene Sprechzeiten(Sozialberatungen):
Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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