Tierveranstaltung-Genehmigung
Fachdienst 40 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.
Leistungsbeschreibung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Adresse
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
allgemeine Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Ansprechpersonen
Fachdienst 40 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Zimmermann
+49 4131 26-1776+49 4131 26-2776E-Mail sendenAllgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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