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Tierveranstaltung-Genehmigung

Fachdienst 40 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

allgemeine Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr

Parkplätze

Frauenparkplatz:

Anzahl: 20

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Parkplatz:

Anzahl: 508

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten

Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

Ansprechpersonen

Fachdienst 40 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Zimmermann
+49 4131 26-1776+49 4131 26-2776E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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