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Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Neue Sülze 31

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Seit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

Telefonsprechzeiten:
montags 9 bis 11 Uhr
mittwochs 10 bis 12 Uhr
donnerstags 14 bis 16 Uhr

Parkplätze

Frauenparkplatz:

Anzahl: 21

Parkplatz:

Anzahl: 508

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpersonen

Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen
515
Ilona Hermann-Meyer
H-I
+494131 309-3760+494131 309-553760E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen
515
Kunert
A-Alp
+494131 309-3748+494131 309-3742E-Mail senden
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515
Meyer
Rif–Tür
+494131 309-3759+494131 309-553759E-Mail senden
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515
Nabel
Tüs-Z
+494131 309-3922+494131 309-553922E-Mail senden
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515
Alice Schmidt
Alq-Erd
+494131 309-3358+49 4131 309-3742E-Mail senden
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515
Senneke
Man-Rie
+494131 309-3757+494131 309-553758E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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Telefonisch

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Digital

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