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Wohngeld erstmalig beantragen

Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Dienstag und Donnerstag geschlossen.

Parkplätze

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Parkplatz:

Anzahl: 508

Frauenparkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mieterin oder Mieter
    • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
    • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
BMWSB - Wohngeld
BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpersonen

Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Tanja Bethlehem
G - K
+49 4131 26-1606+49 4131 26-2606E-Mail senden
Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Gaby Dierks
S - Z
+49 4131 26-1402+49 4131 26-2402E-Mail senden
Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Vanessa Haka
A - F
+49 4131 26-1734+49 4131 26-2734E-Mail senden
Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Christine Meyer
O - R
+49 4131 26-1403+49 4131 26-2403E-Mail senden
Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Sozialhilfe und Wohngeld
Pia Woltaire
L - N
+49 4131 26-1771+49 4131 26-2771E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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