Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Inanspruchnahme durch schwerbehinderte Menschen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.
Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
Informationen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und FamilieDas müssen Sie wissen
Anschrift
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Sprechzeiten für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 16:00 Uhr
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
An wen muss ich mich wenden?
An wen muss ich mich wenden?
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
- Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Welche Gebühren fallen an?
Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fallen Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.
Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS-Online)Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.