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Familienfreizeiten: Förderung

Jugendhilfe und Sport

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Das Land fördert die Durchführung von Familienfreizeiten, in denen Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt werden. Die Freizeiten werden von den der Landesarbeitsgemeinschaft angehörenden Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen organisiert.

Den Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen erhalten Eltern oder Elternteile mit mindestens einem Kind, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. In Ausnahmefällen ist die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.

Der Zuschuss beträgt je Teilnehmer/in und Tag bis zu 21,00 Euro für Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren und bis zu 13,00 Euro für jüngere Kinder. Die Festlegung der Höhe des Zuschusses im Rahmen der Höchstbeträge erfolgt durch die Maßnahmenträger.

Die Familienfreizeiten dürfen nur in hierfür geeigneten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Nähere Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, sowie auf der entsprechenden Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Ansprechpersonen

Jugendhilfe und Sport
Frau Kapelke
Pflegekinderdienst
04131 26-1336E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Anne Matz
Pflegekinderdienst
04131 26-1576E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Ulrike Surborg
Pflegekinderdienst
04131 26-1593E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Christian Berndt
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1386E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 207 // 3
Jugendhilfe und Sport
Anke Stolze
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport
04131 26-1792E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Herr Metzendorf
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport
04131 26-1318E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Frau Beck
Spezialdienst Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1205E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Christian Gebhardt
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1246E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Herr Behr
Jugendgerichtshilfe
04131 26-1571E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Mitarbeiter/in
Jugendgerichtshilfe
04131E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Frau Benne
Fachdienstleiterin
04131 26-1370E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Muriel Herrmann
04131 26-1318E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 218 // 3

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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