Berufsausbildung: Änderung des Ausbildungsvertrages
Leistungsbeschreibung
Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberaterkammer
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
- Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
- Ausbildungsberuf,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung,
- Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.