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Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis

Gesundheit

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In Deutschland besteht eine grundsätzliche Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern. Wer als verantwortliche Person Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt eine Erlaubnis.

Unter dem Begriff der Krankheitserreger sind vermehrungsfähige Erreger (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten) oder sonstige biologische transmissible Erreger zu verstehen, die bei Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachen können.

Als Tätigkeiten mit Krankheitserregern gelten insbesondere:

  • Versuche mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern,
  • mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung meldepflichtiger Krankheitserreger,
  • gezielte Anreicherung oder Vermehrung von Krankheitserregern.

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bestehen für folgende Personenkreise oder Tätigkeiten:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patientinnen und Patienten durchführen,
  • Personen, die Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung durchführen und die erforderliche Sachkunde besitzen und auf Antrag von der zuständigen Stelle von der Erlaubnispflicht freigestellt werden,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die über eine Erlaubnis verfügt oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist
  • bestimmte Verfahren (z. B. Sterilitätsprüfungen).

Weitere Informationen zum Thema "Tätigkeiten mit Krankheitserregern" enthalten die Leistungen:

  • Krankheitserreger: Anzeige - der Veränderung von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
  • Krankheitserreger: Anzeige - der Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Graalwall 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 49.1.18.1 an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis durch die zuständige Stelle wird möglichst frühzeitig benötigt, damit die Aufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern mindestens 30 Tage vor dem geplanten Termin angezeigt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Kopien von Ausbildungs- und Studiennachweisen
  • Bescheinigung über die mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht
  • Führungszeugnis

Voraussetzungen

  • natürliche Person
    • die erforderliche Sachkenntnis besitzt und
    • sich bisher als zuverlässig in Bezug auf die Tätigkeit mit Krankheitserregern erwiesen hat, für deren Ausübung sie die Erlaubnis beantragt.
  • Die erforderliche Sachkenntnis wird nachgewiesen durch
    • den Abschluss eines Studiums der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums mit mikrobiologischen Inhalten und
    • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist.

Auch eine andere, mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie oder Virologie wird als Nachweis der Sachkenntnis anerkannt, wenn dabei eine gleichwertige Sachkenntnis erworben wurde.

Werden die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, kommt die Erteilung einer eingeschränkten Erlaubnis in Betracht.

Formulare

Der Antrag ist formlos zu stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Unabhängig davon, ob die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder nicht, besteht eine Anzeigepflicht. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Anzeige vollständig ist und nach Prüfung der Unterlagen und der Räume die Tätigkeit nicht untersagt wird. Jede wesentliche Veränderung der Räume, der Tätigkeit, der Entsorgung oder des Erregerspektrums muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Wer eine Tätigkeit nach §§ 44 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausübt, unterliegt gemäß § 51 IfSG einer behördlichen Aufsicht. Für ggf. erforderliche Ortsbesichtigungen und Prüfungen können weitere Gebühren anfallen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Rechtsbehelf

Lehnt die zuständige Stelle die Erteilung der Erlaubnis ab, so kann gegen diese Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Ansprechpersonen

Gesundheit
Dr. Marion Wunderlich
Leiterin Gesundheitsamt
04131 26-1500
Gebäude 4 - Zimmer 106 // 2
Gesundheit
Jan Sünnemann
Gesundheitsingenieur Hygiene und Umwelt
04131 26-1491E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 103 // 1
Gesundheit
Nils Böttcher
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1829E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 102 // 1
Gesundheit
Maike Peters
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1493E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 109 // 2
Gesundheit
Viktoria Eggers-Heyden
Mitarbeiterin Verwaltung
04131 26-1035E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 103 // 1
Gesundheit
Sylke Gutmann
Sekretariat Fachdienst Gesundheit
04131 26-1479E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 7a // 1
Gesundheit
Brigitte Carstensen
04131 26-1480E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 105 // 2
Gesundheit
Isabell Bolz
Mitarbeiterin Jugendzahnpflege
04131 26-1481E-Mail senden
Gesundheit
Ute Lütjohann
04131 26-1483E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 232 // 2
Gesundheit
Kerstin Schwarz
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1260E-Mail senden
Gesundheit
Ulrike Wolf
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1338E-Mail senden
Gebäude 9 - Zimmer 4
Gesundheit
Nina Böther
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1490E-Mail senden
Gesundheit
Frau Wagener
Ärztin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1477E-Mail senden
Gesundheit
Frau Hardt
Mitarbeiterin Eingliederungshilfe Erwachsene und Pflege
04131 26-1591E-Mail senden
Gesundheit
Marion Prehm
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1470E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1
Gesundheit
Mirja Raschke
Ärztin Hygiene und Umwelt
04131 26-1118E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 104 // 2
Gesundheit
Volker Meyer
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1705E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 115 // 1
Gesundheit
Sabine Meyer-Olbersleben
Hygienekontrolleurin Hygiene und Umwelt
04131 26-1474E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 113 // 2
Gesundheit
Ute Böther
Fachdienstleiterin Gesundheit
04131 26-1489E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 107 // 2
Gesundheit
Anette Ziegler
Mitarbeiterin Hygiene und Umwelt
04131 26-1484E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 101 // 2
Gesundheit
Angela Mertins-Maack
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1471E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1
Gesundheit
Ann-Sophy Eggers
Mitarbeiterin Jugendzahnpflege
04131 26-1841E-Mail senden
Gesundheit
Robert Tödter
Mitarbeiter Eingliederungshilfe Erwachsene und Pflege
04131 26-1775E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 8 // 1
Gesundheit
Dirk Reichel
Mitarbeiter Hygiene und Umwelt
E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 211 // 3
Gesundheit
Sozialpsychiatrischer Dienst
04131 26-1497E-Mail senden
Gesundheit
Carmen Bergner
Mitarbeiterin Hygiene und Umwelt
04131 26-1485E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 101 // 2
Gesundheit
Niklas Winkler
E-Mail senden
Gesundheit
Sophia Michaelis
Teilhabe für Kinder und Jugendliche
04131 26-1570E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 234 // 3
Gesundheit
Johnny Braun
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1830E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 115 // 1
Gesundheit
Geschäftszimmer Fachgebiet Teilhabe
04131 26-1323
Gesundheit
Drobs - Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
04131 684460E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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