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Baugenehmigung Erteilung

Bautechnik

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.



Das müssen Sie wissen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

  • :3 Jahre
    ab dem Tag der Erteilung

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Verfahrensablauf

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Formulare

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpersonen

Bautechnik
Meike Höfel
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1770E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 109
Bautechnik
Arne Voigt
Genehmigungsverfahren: Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus
04131 26-1542E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 113
Bautechnik
Torben Krüger
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 114
Bautechnik
Michael Cordes
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 105
Bautechnik
Alexandra Berger
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf
04131 26-1262E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 112
Bautechnik
Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleiterin, Fachgebietsleiterin Technik, Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1434E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 108
Bautechnik
Oliver Kahrmann
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Amelinghausen, Gemeinde Dahlenburg, Gemeinde Dahlem
04131 26-1879E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 107
Bautechnik
Vivian Przybilla
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1114E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 109
Bautechnik
Gerrit Grote
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Melbeck, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Gemeinde Boitze, Gemeinde Nahrendorf, Gemeinde Tosterglope
04131 26-1455E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 114

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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