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Baugenehmigung Erteilung

Bauen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 8

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

  • Geltungsdauer:3 Jahre
    ab dem Tag der Erteilung

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Verfahrensablauf

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Formulare

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpersonen

Bauen
Meike Höfel
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen, Gemeinde Soderstorf
04131 26-1770E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 109
Bauen
Arne Voigt
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Stadt Bleckede
04131 26-1542E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 113
Bauen
Torben Krüger
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 117
Bauen
Michael Cordes
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 105
Bauen
Alexandra Berger
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1262E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
Bauen
Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleitung, Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 114
Bauen
Oliver Kahrmann
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Melbeck
04131 26-1879E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
Bauen
Stefanie Gos
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amelinghausen, Gemeinde Betzendorf, Gemeinde Oldendorf/Luhe, Gemeinde Rehlingen, Samtgemeinde Dahlenburg
04131 26-1993E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112
Bauen
Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 10
Bauen
Petra Krause
Baulasten
04131 26-1273E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 108
Bauen
Michaela Köhler
04131 26-1643E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 5
Bauen
Anne-Kathrin Heuer
04131 26-1438E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
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Monika Nennemann
04131 26-1601E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
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Antje Hoffmann
04131 26-1328E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
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Katrin Jacobsen
04131 26-1616E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
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Andreas Kohnert
04131 26-1581E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 115
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Merle Ehrhardt
04131 26-1033E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
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Bastian Höbermann
04131 26-1982E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
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Anna Luisa Menke
04131 26-1938E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
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Theresa Bostelmann
04131 26-1917E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 115
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Arne Topp
04131 26-1646E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
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Florian Finke
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1245E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 6
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Torsten Hensel
Brandschutzprüfer: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Stadt Bleckede
04131 26-1235E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 14
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Christian Rötzer
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21339
04131 26-1251E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 13
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Lennart Schwerdt
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21335
04131 26-1790E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
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Matthias Krüger
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21337
04131 26-1369E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 13
Bauen
René Pabst
Brandschutzprüfer: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1037E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
Bauen
Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
Bauen
Corinna Wojak
Fachdienstleiterin
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 116
Bauen
Volker Prange
Baukontrolleur: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1654E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Anja Röhrs
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1255E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Ina Jankowski
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1655E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
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Laurent Beyer
Baukontrolleur: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1433E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 104
Bauen
Brita Colberg
Denkmalschutz
04131 26-1462E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

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Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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