Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Leistungsbeschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem Jugendamt des Landkreises Lüeburg im Bereich Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt des Landkreises Lüneburg im Bereich Pflegekinderdienst.
Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann hier gestellt werden.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg.
Ansprechpunkt
Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg.
Teaser
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

