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Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Jugendhilfe und Sport

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Voraussetzungen

Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem Jugendamt des Landkreises Lüeburg im Bereich Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt des Landkreises Lüneburg im Bereich Pflegekinderdienst.

Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann hier gestellt werden.

Zuständige Stelle

Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg.

Ansprechpunkt

   

Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg. 

Teaser

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Ansprechpersonen

Jugendhilfe und Sport
Fachdienst 51
Geschäftszimmer
04131 26-1718E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 200

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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 8 bis 12 Uhr

Digital

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