Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
Leistungsbeschreibung
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.
Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.
Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
keine
Verfahrensablauf
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Zuständige Stelle
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg.
Ansprechpunkt
An den Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg.
Teaser
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

