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Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Jugendhilfe und Sport

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Verfahrensablauf

Der Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg.

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Ansprechpunkt

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

 

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Teaser

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

Ansprechpersonen

Jugendhilfe und Sport
Fachdienst 51
Geschäftszimmer
04131 26-1718E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 200

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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