Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Leistungsbeschreibung
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Verfahrensablauf
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg.
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Ansprechpunkt
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
|
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst |
Teaser
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

