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Elterngeld beantragen

Jugend und Familie

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
-    Basiselterngeld
-    ElterngeldPlus
-    Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Hinweise (Besonderheiten)

Was sollte ich noch wissen?


Elterngeld bei Mehrlingen

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für jedes Kind einer Mehrlingsgeburt ein eigenständiger Elterngeldanspruch besteht. Dies bedeutet für Sie, dass Sie für jedes Ihr

Ansprechpunkt

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Teaser

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Ansprechpersonen

Jugend und Familie
Nadine Iwan
Elterngeld: A, E BAföG: G, N
04131 26-1706E-Mail senden
Jugend und Familie
Kathrin Hornig
B + C + E + F + I + K + T
04131 26-1384E-Mail senden
Jugend und Familie
Viktoria Goldnik
Elterngeld: J, S, T BAföG: S
04131 26-1307E-Mail senden
Jugend und Familie
Alena Harder
Elterngeld: C, F, V-Z BAföG: P, U-Z
04131 26-1568E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 5 // 1
Jugend und Familie
Gülsün Hempelmann
Elterngeld: D, H, O, Ö BAföG: H
04131 26-1176E-Mail senden
Jugend und Familie
Annika Robert
Elterngeld: I, L, P - R BAföG: L, O, R
04131 26-1055E-Mail senden
Jugend und Familie
Stefanie Suhrmüller
Elterngeld: K, M, N, U und Ü Bafög: A, D, J
04131 26-1342E-Mail senden
Jugend und Familie
Adina Witthöft
Elterngeld: B, G BAföG: M, Q
04131 26-1547E-Mail senden
Jugend und Familie
Frau Seegers
M - R
04131 26-1432E-Mail senden
Jugend und Familie
Liane Lüneburg-Kohrs
Hb - L + T + W
04131 26-1539E-Mail senden
Jugend und Familie
Nancy Koschella
A - Ha
04131 26-1250E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 10 // 1
Jugend und Familie
Nicole Germ
S + U + V + X - Z
04131 261531E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 9 // 1
Jugend und Familie
Anke Schröder
04131 26-1595E-Mail senden
Jugend und Familie
Frau Werneke
04131 26-1231E-Mail senden
Jugend und Familie
Bärbel Heiden
04131 26-1789E-Mail senden
Jugend und Familie
Martin Schwuchow
04131 26-1585E-Mail senden
Jugend und Familie
Lars Tengler
04131 26-1334E-Mail senden
Jugend und Familie
Claudia Beder-Knacke
04131 26-1068E-Mail senden
Jugend und Familie
Annika Wesche
A, G, M
04131 26-1016E-Mail senden
Jugend und Familie
Beate Himmelreich
E, F, I, K
04131 26-1420E-Mail senden
Jugend und Familie
Uta Meyer
S, Auslandsfälle
04131 26-1656E-Mail senden
Jugend und Familie
Birte Pott
B, O, U, V
04131 26-1399E-Mail senden
Jugend und Familie
Sevgi Demirci-Evcil
L, W
04131 26-1831E-Mail senden
Jugend und Familie
Norbert Möhring
C, D, Q, X, Z
04131 26-1401E-Mail senden
Jugend und Familie
Vivian Stern
N, R, T, Y
04131 26-1876E-Mail senden
Jugend und Familie
Simone Kruse
H, J, P
04131 26-1278E-Mail senden
Jugend und Familie
Carsten Schöning
04131 26-1365E-Mail senden
Jugend und Familie
Frau Buchmann
04131 26-1724E-Mail senden
Jugend und Familie
Frau Klemm
04131 26-1687E-Mail senden
Jugend und Familie
Jugendhilfe und Sport Geschäftszimmer
04131 26-1718E-Mail senden
Jugend und Familie
Melanie Wolter
Fachdienstleiterin
04131 26-1400E-Mail senden
Jugend und Familie
Dorothee Lopau
E-Mail senden
Jugend und Familie
Hagen Witte
E-Mail senden
Jugend und Familie
Kirsten Lange
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1587E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 222 // 3
Jugend und Familie
Isabell Oldekop
Bildung und Teilhabe
04131 26-1737E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 115 // 2
Jugend und Familie
Tine Schachtschneider
Bildung und Teilhabe
04131 26-1731E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Jugend und Familie
Ulrike Böttger
E-Mail senden
Jugend und Familie
Silvia Hinrichs
04131 26-1526E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 222 // 3
Jugend und Familie
Tatjana Schlien
E-Mail senden
Jugend und Familie
Jana Kranert
04131 26-0
Jugend und Familie
Anna Klug
E-Mail senden
Jugend und Familie
Frau Hermes
04131 26-1639E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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