Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Versteigerung: Anzeige

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeigefrist:2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Versteigerererlaubnis
  • schriftliche Anzeige aus der hervorgehen muss:
    • Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und
    • Gattung der zu versteigernden Ware
    • Bei Versteigerung von Waren,
      1. die zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder
      2. wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder
      3. im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
      4. in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht,

werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

  • der Anlass der Versteigerung sowie
  • der Name und die Anschrift der Auftraggeber
  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Versteigerererlaubnis
  • schriftliche Anzeige aus der hervorgehen muss:
    • Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und
    • Gattung der zu versteigernden Ware
    • Bei Versteigerung von Waren,
      1. die zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder
      2. wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder
      3. im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
      4. in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht,

werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

  • der Anlass der Versteigerung sowie
  • der Name und die Anschrift der Auftraggeber

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Nachmeldung einzelner Versteigerungsgegenstände ist möglich, wenn die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2a Versteigererverordnung (VerstV) erfüllt sind.

Eine neue Versteigerung am Ort der vorhergehenden Versteigerung darf erst dann begonnen werden, wenn die vorhergehende Versteigerung mindestens vor 5 Tagen beendet wurde. Eine Versteigerung darf die Dauer von 6 Tagen nicht überschreiten. In Einzelfällen kann die zuständige Stelle gemäß § 3 Absatz 3 VerstV von den genannten Fristen Ausnahmen gewähren.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde sowie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), in dessen/deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde sowie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), in dessen/deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Britta Ammoneit
04131 26-1620E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Enno Janssen
04131 26-1452E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Petermann
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Dühring
04131 26-1036E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 011 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
04131 26-1220E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
04131 26-1313E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Annette Harneit
04131 26-1388E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 005 // 1

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden