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Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.

Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Konzession durch die zuständigen Behörden. Für die Erteilung dieser Konzession ist ein schriftlicher Antrag dringend empfohlen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

- Nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 5.900 Euro. (Allgemeine Gebührenordnung)

  • N ach Zeitaufwand, höchstens jedoch 5.900 €. Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine private Krankenanstalt, Entbindungsanstalt sowie Nervenklinik darf nur mit einer Erlaubnis betrieben werden.
  • Der Erlaubnisantrag ist vom Träger der Anstalt zu stellen.
  • Anlagen sind gemäß Antragsformular einzureichen. Die Verwendung des Antragsformulars wird dringend empfohlen. Dies erleichtert das Verfahren und erübrigt Rückfragen.
  • Personalausweis oder Nationalpass,   bei nicht EU-Mitgliedstaatsangehörigen  
  • ggf. Aufenthaltstitel
  • Privatklinik Erlaubnis

Privatklinik Erlaubnis

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik.
  • Sie gewährleisten die medizinische und pflegerische Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.
  • Ihre eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen entsprechen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen.
  • Durch Ihren Betrieb entstehen für gegebenenfalls ebenfalls in Ihrem Geschäftsgebäude lebende oder untergebrachte Personen sowie die Nachbarschaft keine erheblichen Nachteile oder Gefahren.
  • Es bestehen keine baulichen oder technischen Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen eine Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik per Post:

  • Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Fachbehörden, zum Beispiel
    • das Gesundheitsamt,
    • die Bauaufsichtsbehörde oder
    • die Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • Gegebenenfalls holt die zuständige Stelle Stellungnahmen ein, zum Beispiel von
    • Nachbarn,
    • Mitbewohnenden,
    • Ortspolizei,  
    • Gemeindebehörden oder
    • anderen externen Stellen.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.

Abstimmung mit der für den Sitz des Klinikbetriebes zuständigen Behörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.

Ansprechpunkt

Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.

Teaser

Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine Konzession beantragen.

Rechtsbehelf

Bei rechtlichen Bedenken oder Zweifeln über den Erlaubnisantrag oder zu Details können Sie mittels einer Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Überprüfung beantragen.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Enno Janssen
Schwarzarbeit, Gewerbeuntersagungen, Prostituiertenschutz, Versammlungsanmeldungen, Bewachungsgewerbe
04131 26-1452E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 003

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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 8 bis 12 Uhr

Digital

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