Die Ausnahmegenehmigung für die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte obliegt in Niedersachsen den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover. Sie haben die Beseitigungspflicht auf private Unternehmen oder Zweckverbänden übertragen lassen. Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter/ Tierhalterin diesen Unternehmen zu überlassen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem TierNebG zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einer zugelassenen Verbrennungsanlage (z. B. Tierkrematorium) zu stellen. Eine Vorab-Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der grundsätzlichen Beseitigungspflicht, d.h. vor Eintritt des Tiertodes, ist nicht möglich. Ebenso ist die Abholung eines toten Equiden aus einer staatlichen Untersuchungseinrichtung (Lebensmittel- und Veterinärinstitut des LAVES) oder der Pathologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover zur Kremierung aus seuchenhygienischen Gründen ausgeschlossen.
Werden Equiden nicht unverzüglich zur Verbrennung abgeholt, sind sie in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder 2, in der tierärztlichen Praxis oder in der tierärztlichen Bildungsstätte so aufzubewahren, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind sowie Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei geplanten Ableben der Equiden, beantragen Sie bitte vorher die Ausnahmegenehmigung.
Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung unverzüglich nach dem Tod des Equiden.
Erforderliche Unterlagen
Equidenpass, Daten des Transportunternehmen, Bestätigung der/des betreuenden Tierärztin/Tierarztes oder Tierklinik, Verbrennungsanlage
Voraussetzungen
Es dürfen keine seuchenhygienischen Gründe vorliegen, die eine Abholung des Equiden ausschließen.
Vorliegen eines Equidenpasses
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von der Beseitigungspflicht bei der zuständigen Stelle (Veterinäramt) ein. Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle Ihnen die Ausnahmegenehmigung.
Formulare
Equidenpass im Original
tierärztliche Bescheinigung
Zuständige Stelle
Landkreis Lüneburg
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de
Ansprechpunkt
Veterinärämter der Landkreise, kreisfreien Städten und der Region Hannover
Teaser
Wenn Sie tote Equiden (z.B. Pferde, Esel, Maultiere) abholen und kremieren lassen möchten, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail @ Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.