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Aufhebung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Ordnung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben lassen.

Für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste ist eine Aufhebung nur möglich, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.

Fällt die Veranstaltung unter die Kategorie Messe, Ausstellung oder Großmarkt, müssen Sie das nicht stattfinden der Veranstaltung lediglich anzeigen.

Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle aufheben lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:

Bezeichnung der Veranstaltung

Veranstaltungsort / Anschrift

Datum / Öffnungszeiten der Veranstaltung

Angaben zur veranstaltenden Person

Angaben zur Veranstaltungsleitung

Angabe, bei welcher Behörde der Antrag auf Festsetzung gestellt wurde



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Voraussetzungen

Nach der Niedersächsischen Wirtschaft-Zuständigkeits-Verordnung (ZustVO-Wirtschaft) ist der Landkreis Ansprechpartner für

Spezialmärkte (§68 GewO),

Jahrmärkte (§ 68 GewO),

Messen (§ 64 GewO),

Ausstellungen (§ 65 GewO) und

Großmärkte (§ 66 GewO).

Bei Fragen zu Wochenmärkten (§ 67 GewO) und Volksfesten (§ 60b GewO) muss sich die antragstellende Person an die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt wenden.

Verfahrensablauf

Damit Sie eine Festsetzung einer Veranstaltung aufheben können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen.

Schriftlicher Ablauf:

Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.

Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.

Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.

Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Online-Dienst Ablauf:

Sie rufen den Online Dienst auf.

Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.

Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.  Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpersonen

Ordnung
Frau Dühring
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Bevölkerungsschutz
04131 26-1036E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 011

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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