Aufhebung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben lassen.
Für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste ist eine Aufhebung nur möglich, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.
Fällt die Veranstaltung unter die Kategorie Messe, Ausstellung oder Großmarkt, müssen Sie das nicht stattfinden der Veranstaltung lediglich anzeigen.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle aufheben lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Bezeichnung der Veranstaltung
Veranstaltungsort / Anschrift
Datum / Öffnungszeiten der Veranstaltung
Angaben zur veranstaltenden Person
Angaben zur Veranstaltungsleitung
Angabe, bei welcher Behörde der Antrag auf Festsetzung gestellt wurde
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Voraussetzungen
Nach der Niedersächsischen Wirtschaft-Zuständigkeits-Verordnung (ZustVO-Wirtschaft) ist der Landkreis Ansprechpartner für
Bei Fragen zu Wochenmärkten (§ 67 GewO) und Volksfesten (§ 60b GewO) muss sich die antragstellende Person an die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt wenden.
Verfahrensablauf
Damit Sie eine Festsetzung einer Veranstaltung aufheben können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen.
Schriftlicher Ablauf:
Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.
Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.
Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.
Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Online-Dienst Ablauf:
Sie rufen den Online Dienst auf.
Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.
Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.