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Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Jugendhilfe und Sport

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie

  • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten,
  • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten,
  • sich nicht behaupten können.

Bei der Sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschultem pädagogischen Fachpersonal.

Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.

Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein:

  • Entwicklung von Gruppendynamik,
  • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen,
  • eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken,
  • eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen,
  • Konflikte friedlich lösen.

Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
  • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht.
  • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein.
  • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

Zuständige Stelle

Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg.

Ansprechpunkt

An das Jugendamt des Landkreises Lüneburg.

Teaser

Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder oder Jugendliche zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

Ansprechpersonen

Jugendhilfe und Sport
Fachdienst 51
Geschäftszimmer
04131 26-1718E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 200

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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Telefonisch

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