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Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

Jugendhilfe und Sport

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Verfahrensablauf

Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Ansprechpersonen

Jugendhilfe und Sport
Frau Kapelke
Pflegekinderdienst
04131 26-1336E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Anne Matz
Pflegekinderdienst
04131 26-1576E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Ulrike Surborg
Pflegekinderdienst
04131 26-1593E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Christian Berndt
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1386E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 207 // 3
Jugendhilfe und Sport
Anke Stolze
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport
04131 26-1792E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Herr Metzendorf
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport
04131 26-1318E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Frau Beck
Spezialdienst Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1205E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Christian Gebhardt
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1246E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Herr Behr
Jugendgerichtshilfe
04131 26-1571E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Mitarbeiter/in
Jugendgerichtshilfe
04131E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Frau Benne
Fachdienstleiterin
04131 26-1370E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Muriel Herrmann
04131 26-1318E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 218 // 3

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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