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Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte

Senioren und Behinderte

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Beschädigte, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes z.B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Infektionsschutzgesetz oder dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt wird (oder voraussichtlich gewährt werden kann), können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Beschädigten wegen der Schädigung nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach den bereits genannten Gesetzen und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken. Ob und in welcher Höhe Einkommen anzurechnen ist, richtet sich nach unterschiedlichen und individuellen Einkommensgrenzen. Vom Einsatz des Einkommens und Vermögens kann jedoch in bestimmten Fällen abgesehen werden.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen. 

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Sie ist in den Paragrafen 25 bis 27j Bundesversorgungsgesetz geregelt und dient der Ergänzung der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Deshalb ist eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung.

Zu den Leistungen gehören Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, Wohnungshilfe und Hilfen in besonderen Lebenslagen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
  • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen
  • Nachweise über Vermögen
  • Antrag (formlos möglich)
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
  • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen
  • Nachweise über Vermögen

Voraussetzungen

Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
  • Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
  • Vorheriger Antrag

Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
  • Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
  • Vorheriger Antrag

Verfahrensablauf

  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
  • Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
  • Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.

Formulare

  • formloser Antrag ist möglich
  • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
  • formloser Antrag ist möglich
  • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

Zuständige Stelle

Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt, sondern in aller Regel von den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie - je nach Leistung - dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge.

Die Sonderfürsorge wird durch die Hauptfürsorgestellen gewährt.

Die Adressen der Hauptfürsorgestellen finden Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt, sondern in aller Regel von den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie - je nach Leistung - dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge.

Die Sonderfürsorge wird durch die Hauptfürsorgestellen gewährt.

Die Adressen der Hauptfürsorgestellen finden Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Teaser

Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

Ansprechpersonen

Senioren und Behinderte
Claudia Kandel
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1761E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 125 // 2
Senioren und Behinderte
Anke Suk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1229E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 124 // 2
Senioren und Behinderte
Martina Pachale
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1243E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 125 // 2
Senioren und Behinderte
Sandra Schulz
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1769E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2
Senioren und Behinderte
Christine Burk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1316E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2
Senioren und Behinderte
Carolin Pahl
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: A, Su - Z
04131 26-1424E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
Senioren und Behinderte
Alena Jansen
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: B - Bq, Mey - Mn
04131 26-1628E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Annika Kellinghusen
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Br - D
04131 26-1906E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Franziska Lotz
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: E, Mo - Or
04131 26-1572E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
Senioren und Behinderte
Berit Bossow
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: F - Ha
04131 26-1544E-Mail senden
Senioren und Behinderte
Benedikt Grote
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Hb - Ko
04131 26-1584E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Bianca Peters
Immissionen, Boden, Abfall
04131 26-1786E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Matthias Schmidt
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Os - Sas
04131 26-1317E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Dirk Höbermann
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Sat - St
04131 26-1411E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 213 // 3
Senioren und Behinderte
Maik Koch
Eingliederungshilfe
04131 26-1410E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 239 // 1
Senioren und Behinderte
Linda Czerwinski
Eingliederungshilfe
04131 26-1896E-Mail senden
Senioren und Behinderte
Rosa Deeks
Senioren und Behinderte
04131 26-1214E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 126 // 2
Senioren und Behinderte
Sabine von Arnoldi
Senioren und Behinderte
04131 26-1676E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 128 // 2
Senioren und Behinderte
Matthias Naß
Fachdienstleiter Senioren und Behinderte
04131 26-1450E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 129 // 2
Senioren und Behinderte
Sarah Korth
Senioren und Behinderte
04131 26-1056E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Birgit Flock
Senioren und Behinderte - Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderer Wohnform
04131 26-1270E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

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